Dr. Doris Haeberle
Dr. Tanja Raabe
Dr. Ernst Haeberle
Hausärztliche Versorgung
Unsere Praxis am Bramfelder See besteht seit 1948. Sie wurde seit 1983 baulich erheblich vergrößert, die Einrichtung stets zeitgemäß modernisiert. Wir sind Partner für die hausärztliche Primär- und Notfallversorgung sowie – inzwischen über vier Generationen – für familienmedizinische Betreuung. Hausbesuche führen wir nach Notwendigkeit im Einzugsgebiet der Praxis durch. Soweit sinnvoll verbinden wir konventionelle Medizin mit ärztlichen Naturheilverfahren.
Notfallversorgumg außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten:
In Notfällen außerhalb unserer Öffnungs- oder Vertretungsszeiten rufen Sie bitte den vertragsärztlichen Notdienst – 116117 – oder in schweren Notfällen die allgemeine Notrufnummer – 112 – an.
Impfungen
Wir empfehlen und leisten alle üblichen Impfungen, altersentsprechend nach den Empfehlungen der STIKO, aktuell auch gegen Covid-19. Zwecks Klärung von Risiken empfehlen wir auch im Zusammenhang mit Impfungen stets die persönliche Vorstellung nach telefonischer Terminvereinbarung. Dieses gilt auch für Patienten, die anderenorts vorgeimpft wurden und für Patienten, die eine Auffrischungsimpfung benötigen.
Vorsorge
Unter den Vorsorgeuntersuchungen wird der sogenannte Checkup-35 ab dem fünfundreißigsten Lebenjahr alle drei Jahre – davor im Alter von achtzehn bis fünfunddreißig einmal – von uns durchgeführt und von den gesetzlichen Kassen übernommen. Dazu führen wir auf Wunsch die üblichen Vorsorgeuntersuchungen für Männer durch. Für spezifisch gynäkologische (Vorsorge-) Untersuchungen überweisen wir an Fachärzte für Gynäkologie. Spezifisch kinder- und jugendärztliche Untersuchungen sowie Impfungen bis zum 12. ebensjahr überweisen wir an Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde. Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen führen wir auf privatärztlicher Basis erweiterte Vorsorgeuntersuchungen mit differenzierter Diagnostik, z.B. für Untersuchungen der Sport- oder Berufstauglichkeit und vor dem Abschluss von Lebens- oder Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit.
Ärztliche Naturheilverfahren – ein Beispiel
Unter den Naturheilverfahren hat die Misteltherapie eine Sonderstellung. Gut untersuchte – in der Regel rezeptpflichtige – Präparate werden bei schweren Krebsleiden zur Verbesserung des Allgemeinzustandes, zur Verbesserung der Stimmungslage und der Lebensqualität sowie zur Schmerzminderung eingesetzt. In vielen Fällen sind konventionelle Schmerzmedikamente unter der Misteltherapie reduzierbar, oft sogar entbehrlich.
Im Gegensatz zur Chemotherapie kann eine erfolgreiche Misteltherapie in der Regel nicht nach Schema erfolgen. Deshalb ist von einer Selbstbehandlung dringend abzuraten. Vielmehr erfordert die Anpassung und Dosierung der Mistel-Injektionen im Verlauf der Behandlung einen besonders hohen ärztlichen Beratungsaufwand. Dieser wird jedoch – insbesondere von den gesetzlichen Krankenkassen – nicht erstattet. Deshalb sind diese Kosten gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vor Behandlungsbeginn privatärztlich zu vereinbaren. Allein die rezeptpflichtigen Mistelpräparate werden – nach ärztlicher Indikation – oft auch von gesetzlichen Krankenkassen erstattet.