Dr. Doris Haeberle
Dr. Tanja Raabe
Dr. Ernst Haeberle
Hausärztliche Versorgung
Unsere Praxis am Bramfelder See besteht seit 1948. Sie wurde seit 1983 baulich erheblich vergrößert und stets zeitgemäß modernisiert. Wir sind Partner für die hausärztliche Primär- und Notfallversorgung sowie – inzwischen über vier Generationen – für die familienmedizinische Betreuung. Hausbesuche führen wir bei Notwendigkeit im Einzugsgebiet der Praxis durch. Soweit sinnvoll verbinden wir konventionelle Medizin mit ärztlichen Naturheilverfahren.
Impfungen
Wir empfehlen und leisten alle üblichen Impfungen, altersentsprechend nach den Empfehlungen der STIKO, aktuell auch gegen Covid-19. Zwecks Klärung von Risiken empfehlen wir auch im Zusammenhang mit Impfungen stets die persönliche Vorstellung nach telefonischer Terminvereinbarung. Dieses gilt auch für Patienten, die anderenorts vorgeimpft wurden und für Patienten, die eine Auffrischungsimpfung benötigen.
Vorsorge
Vorsorgeuntersuchungen, z.B. den sogenannten Checkup-35, führen wir alle drei Jahre bei gesetzlich Versicherten vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfunddreißigsten Lebensjahr durch. Dazu auf Wunsch die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen für Männer und das sogenannte Hautkrebs-Screening. Vom 18. bis zum 35. Geburtstag übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur einmalig die Vorsorge-Pflichtleistungen des Checkup-35. Für spezifisch gynäkologische (Vorsorge-) Untersuchungen überweisen wir an Fachärzte für Gynäkologie. Spezifisch kinder- und jugendärztliche Untersuchungen sowie Impfungen bis zum 12. Lebensjahr überweisen wir an Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde.
Über die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus erbringen wir indivduell risikoorientierte Gesundheitsuntersuchungen, insbesondere auf Sport- oder Berufstauglichkeit, sowie umfassende Untersuchungen für Große Gesundheitszeugnisse, z.B. für Versicherungen oder andere Auftraggeber. Derartige Untersuchungen und vergleichbare privatärztliche Leistungen können in der Regel nicht im Rahmen der kassenärztlichen Sprechzeiten erbracht werden, sondern sind bitte gesondert zu vereinbaren.
Ärztliche Naturheilverfahren – ein Beispiel
Unter den Naturheilverfahren hat die Misteltherapie eine Sonderstellung. Gut untersuchte – in der Regel rezeptpflichtige – Präparate werden bei schweren Krebsleiden zur Verbesserung des Allgemeinzustandes, zur Verbesserung der Stimmungslage und der Lebensqualität sowie zur Schmerzminderung eingesetzt. In vielen Fällen sind konventionelle Schmerzmedikamente unter der Misteltherapie reduzierbar, oft sogar entbehrlich.
Im Gegensatz zur Chemotherapie kann eine erfolgreiche Misteltherapie in der Regel nicht nach Schema erfolgen. Deshalb ist von einer Selbstbehandlung dringend abzuraten. Vielmehr erfordert die Anpassung und Dosierung der Mistel-Injektionen im Verlauf der Behandlung einen besonders hohen ärztlichen Beratungsaufwand. Dieser wird jedoch – insbesondere von den gesetzlichen Krankenkassen – nicht erstattet. Deshalb sind diese Kosten gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vor Behandlungsbeginn privatärztlich zu vereinbaren. Allein die rezeptpflichtigen Mistelpräparate werden – nach ärztlicher Indikation – oft auch von gesetzlichen Krankenkassen erstattet.